Rechtsanwälte und Notare
Sicherheitsberatungen für Rechtsanwälte und Notare
Während der vergangenen Jahre wurden mehrere Rechtsvorschriften erlassen, aus denen sich zu Fragen der IT-Sicherheit unmittelbare Handlungs- und Haftungsverpflichtungen der Geschäftsführung bzw. des Vorstands eines Unternehmens ableiten lassen.
Für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Angehörige sozialer Berufe gibt es darüber hinaus Sonderregelungen im Strafgesetzbuch, die sogar Freiheitsstrafen vorsehen, wenn vertrauliche Angaben von Patienten, Mandanten bzw. Klienten ohne Einwilligung öffentlich gemacht werden (§ 203 StGB). Ein fahrlässiger Umgang mit Informationstechnik kann diesen Tatbestand unter Umständen bereits erfüllen.
Sie sehen, es gibt genügend Gründe, sich mit dem Thema IT-Sicherheit eingehend zu beschäftigen. Wir beraten Sie gern zum Thema IT Sicherheit bei Rechtsanwälten und Notaren.